FORSTWIRTSCHAFT-FACHBETREUUNG
„Nach § 97 des Gesetzes XXXVII von 2009 muss der Forstwirt ein berechtigtes Forstfachpersonal anstellen, um die Professionalität seiner Tätigkeit zu gewährleisten, außer wenn der Forstwirt in der Namensliste des berechtigten Forstwirtschaft-Fachpersonals gelistet ist.“
Ein erheblicher Anteil der Waldfläche von HAJDÚERDŐ HAJDÚERDŐ FORSTWIRTSCHAFT, HANDEL UND DIENSTLEISTUNG GMBH befindet sich in Komitat Hajdú-Bihar. Unser Unternehmen führt forstwirtschaftliche Aufgaben auf ca. 200,0 Hektar durch, und bietet Forstwirtschaft-Fachbetreuung auf fast 1500,0 Hektar Waldfläche.
Die Forstwirte werden von unseren 4 Förstern bei ihrer Waldarbeit, Fachbetreuung und Kommunikation geholfen.